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   VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11   

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VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11 (https://dejure.org/2011,69995)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2011 - 11 K 2020/11 (https://dejure.org/2011,69995)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 11 K 2020/11 (https://dejure.org/2011,69995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung für Besuch des Gymnasiums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anwendbarkeit der Ausschlussvorschrift des § 2 Abs. 1 a S. 1 BAföG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung - BAföG; Schüler; Auswärtige Unterbringung; Wohnung der Eltern; entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte; zwingende persönliche Gründe; Beschränkung der Bestimmung der Wohnverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2003 - 7 S 1652/02

    Wohnung der Eltern - Wohnung des Lebenspartners der Mutter des Auszubildenden

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11
    Die Ausschlussvorschrift des § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG, wonach Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, ist nicht anwendbar, wenn dem insoweit in Blick zu nehmenden Elternteil die Möglichkeit fehlt, frei über die Wohnverhältnisse zu bestimmen (Anschluss an VGH Mannheim, Urt. v. 27.08.2003 - 7 S 1652/02 -, FamRZ 2004, 912).

    27 Und schließlich hat der VGH Baden-Württemberg aus dieser Begründung hergeleitet (Urt. v. 27.08.2003 - 7 S 1652/02 -, FamRZ 2004, 912), dass die Begrenzungsregel des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1 a BAföG immer dann nicht anwendbar ist, wenn der insoweit in den Blick zu nehmende Elternteil des Auszubildenden aus zwingenden persönlichen und rechtlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit hat, über seine Wohnverhältnisse frei zu bestimmen und dies gerade auch dann gelten könne, wenn dieser Elternteil mit einem nichtehelichen Lebenspartner eine Wohnung bewohnt und der Lebensgefährte eine Aufnahme des Kindes ablehnt.

  • BVerwG, 28.04.1993 - 11 B 43.93

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11
    Mit Beschluss vom 28.04.1993 (-11 B 43/93 -, NVwZ-RR 1993, 558= FamRZ 1993, 1378) bereits hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dieser Rechtsgedanke auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zum Tragen kommt, wenn auf Grund eines weiteren - aus dieser neuen Beziehung des Elternteils eines Auszubildenden stammenden - Kindes ebenfalls die Möglichkeit fehlt, frei über die Wohnverhältnisse zu bestimmen.

    29 Die in der mündlichen Verhandlung von der Beklagten angesprochene Gefahr von Missbräuchen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.02.1992, a.a.O. und Beschl. v. 28.04.1993, a.a.O.) rechtfertigt ebenfalls keine andere Auslegung.

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11
    Andere, z.B. soziale Gründe, wie die Erwerbstätigkeit der Eltern, beengte Wohnverhältnisse oder der Umstand, dass sich der Auszubildende und seine Eltern auf Dauer so entfremdet haben, dass von einer normalen Eltern-Kind-Beziehung nicht mehr gesprochen werden kann, die auf das Ausbildungsverhältnis nur mittelbar einwirken, daher nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl. - jeweils mit weiteren Nachweisen - Urt. v. 15.11.1979 - 5 C 65.77 -, Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 9 = FamRZ 1980, 506 und v. 5.05.1983 - 5 C 13.81 -, Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 1 = FamRZ 1984, 214 und Urt. v. 12.06.1986 - 5 C 48.84 -, Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 13 = FamRZ 1986, 1157).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11
    Mit Urteil vom 27.02.1992 (- 5 C 68/88 -, NVwZ 1992, 887 = FamRZ 1992, 1360) hat das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung dahingehend erweitert, dass insoweit auch zwingende persönliche Gründe anzuerkennen sind, auf Grund derer ein Auszubildender nicht bei seinen Eltern wohnen kann.
  • BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 23.98

    Ausbildungsförderung für Kinder von Auslandsdeutschen; Schülerförderung für

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11
    Auf die in der Rechtsprechung langjährig entwickelten Grundsätze zur Auslegung dieses Begriffs kann daher zurückgegriffen werden (BVerwG, Urteil vom 27.5. 1999 - 5 C 23.98 -, FamRZ 2000, 195 = NVwZ 2000, 200).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81

    Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11
    Andere, z.B. soziale Gründe, wie die Erwerbstätigkeit der Eltern, beengte Wohnverhältnisse oder der Umstand, dass sich der Auszubildende und seine Eltern auf Dauer so entfremdet haben, dass von einer normalen Eltern-Kind-Beziehung nicht mehr gesprochen werden kann, die auf das Ausbildungsverhältnis nur mittelbar einwirken, daher nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl. - jeweils mit weiteren Nachweisen - Urt. v. 15.11.1979 - 5 C 65.77 -, Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 9 = FamRZ 1980, 506 und v. 5.05.1983 - 5 C 13.81 -, Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 1 = FamRZ 1984, 214 und Urt. v. 12.06.1986 - 5 C 48.84 -, Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 13 = FamRZ 1986, 1157).
  • BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 65.77
    Auszug aus VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11
    Andere, z.B. soziale Gründe, wie die Erwerbstätigkeit der Eltern, beengte Wohnverhältnisse oder der Umstand, dass sich der Auszubildende und seine Eltern auf Dauer so entfremdet haben, dass von einer normalen Eltern-Kind-Beziehung nicht mehr gesprochen werden kann, die auf das Ausbildungsverhältnis nur mittelbar einwirken, daher nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl. - jeweils mit weiteren Nachweisen - Urt. v. 15.11.1979 - 5 C 65.77 -, Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 9 = FamRZ 1980, 506 und v. 5.05.1983 - 5 C 13.81 -, Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 1 = FamRZ 1984, 214 und Urt. v. 12.06.1986 - 5 C 48.84 -, Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 13 = FamRZ 1986, 1157).
  • VG Köln, 05.03.2015 - 13 K 2667/14

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Besuch des Berufskollegs

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 28. April 1993 - 11 B 43.93 -, juris, Rn. 5 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 12 B 451/13 -, juris, Rn. 7; VGH BW, Urteil vom 27. August 2003 - 7 S 1652/02 -, juris, Rn. 21 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 11 K 2020/11 -, juris, Rn. 26 ff.; a. A. soweit ersichtlich nur OVG Sachsen, Beschluss vom 16. März 2004 - 5 BS 71/04 -, juris.
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